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Da die Schule der einzige Ort ist, an dem alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden können, ist sie geradezu verpflichtet, ihre Chancen zu nutzen und die ihr anvertrauten jungen Leute zu einem gesundheitsförderlichen Lebensstil zu befähigen. Dies folgt auch aus Art. 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, nach dem die Schulen „Wissen und Können vermitteln, sowie Geist und Körper, Herz und Verstand bilden sollen“.

iStock 000005178440XSmallDas „Landesprogramm für die gute gesunde Schule Bayern“ empfiehlt die Einbeziehung der Gesundheitsförderung in den Schulalltag mit dem Ziel, Gesundheit konsequent in den Dienst des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zu stellen, um damit zur Verbesserung der Bildungsqualität insgesamt beizutragen. Gesundheit wird damit Teil des Schulentwicklungsprozesses. Auf den Punkt gebracht bedeutet das: „Gesunde Schüler, die gerne zur Schule gehen, lernen besser. Gesunde Lehrer lehren besser.“

Konkret befasst sich Gesundheitsförderung an den bayerischen Schulen dabei auf unterschiedlichste Weise (u. a. Unterrichtsinhalte, Projekte, Wettbewerbe) mit den verschiedensten Themenbereichen, u.a. Ernährung, Bewegung, Suchtprävention und Aidsprävention. Stets wird das Ziel verfolgt, jungen Menschen so früh wie möglich ihre Verantwortung für die eigene Gesundheit bewusst zu machen, gesundheitsorientierte Einstellungen zu fördern und ein gesundheitsförderliches, über die Schulzeit hinaus wirksames eigenverantwortliches Verhalten anzubahnen.
Gesundheitsförderung bezieht auch Maßnahmen mit ein, die auf die Stärkung der eigenen Persönlichkeit, der Sozialfähigkeit und auf die Bewältigung von Konflikten, Enttäuschungen und Stress abzielen. Das notwendige Wissen und die Anleitung zu vernünftiger Lebensgestaltung und aktiver Gesunderhaltung werden grundsätzlich in allen Fächern vermittelt und sind deshalb nicht nur in den einschlägigen Lehrplänen verankert, sondern auch in einer Reihen themenbezogener Richtlinien.

Quelle: km.bayern.de 2011